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Der Baum

Die Tierwald-Bäume werden durch den Förster in einem ausgewählten Waldstück gekennzeichnet und können dann frei ausgesucht werden. Ein Tierwald ist jederzeit frei zugänglich und bleibt je nach Standort bis zu 50 Jahre durch einen Grundbucheintrag geschützt. An einem Baum kann die Asche eines einzelnen Tieres oder im Laufe der Zeit von mehreren Tieren eingebracht werden.

 

Gemeinschaftsbaum

Bei der Bestattung an einem Gemeinschaftsbaum wird die Asche des Haustieres einzeln, aber mit anderen Tieren am selben Baum bestattet.

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Einzelbaum

Beim Erwerb eines Einzelbaumes wird nur Ihr Haustier an Ihrem Baum bestattet. Beim Einzelbaum kann die Asche eines einzelnen Tieres oder im Laufe der Zeit von mehreren Tieren des Baumbesitzers eingebracht werden.

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Die Bestattung

Für die Beisetzung bereiten wir eine Öffnung zu den Baumwurzeln vor. Die Asche (ohne Urne) wird dann vom Tierhalter eingebracht. Sie bestimmen den Wochentag und die Tageszeit.
Eine kleine Kennzeichnung mit einem Code bezeichnet den persönlichen Baum. Blumenschmuck, Fotos, Kreuze, Steine etc. würden hingegen der Idee des Tierwaldes widersprechen und sind auch forstrechtlich nicht zulässig​.

 

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Die Standorte

Unser Projekt ist im Aufbau, es kommen regelmässig neue Standorte dazu.
Für jeden Wald gibt es eine spezielle Karte mit der Wegbeschreibung und einen Plan, auf dem die Bäume eingezeichnet sind. Mit diesem Plan können Interessenten die Tierwälder besuchen und einen Baum auswählen.
Melden Sie sich für unserem Newsletter an, wir informieren Sie gerne über neue Standorte.

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Die Preise

Mit dem Erwerb eines Tierwald Baumes erhalten Sie ein Nutzungsrecht für Ihren Baum über die gesamte Dauer des Grundbucheintrages (bis zu 50 Jahre) oder für 10 Jahre ab Unterzeichnung des Nutzungsvertrags. Einzelne Bäume werden nicht im Grundbuchamt eingetragen.
Die Preise für das Nutzungsrecht eines Tierwald Baumes variieren je nach Haustier, Standort und Baumart. Der Erwerb einer Grabstätte an einem Gemeinschaftsbaum ist bereits ab CHF 400.- möglich. Die Ausgaben sind einmalig und gelten für die gesamte Dauer des Grundbucheintrages.
Eine Urne ist nicht notwendig. Die Asche des verstorbenen Haustieres wird direkt oder in einem Jutesäckchen in den Wurzelbereich des Baumes eingebracht.
Es entstehen keine weiteren Kosten, die Grabpflege übernimmt die Natur.

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